Rechtsprechung
BGH, 05.05.2021 - XII ZB 576/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 3 S 2 Nr 1 VBVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 VBVG, § 5 Abs 3 S 3 VBVG, § 19 SGB 8
- IWW
§ 19 SGB VIII, § ... 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 1 VBVG, § 5 Abs. 3 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 61 Abs. 1 FamFG, § 61 Abs. 2 FamFG, § 11 Abs. 2 RPflG, § 5 Abs. 1 VBVG, § 4 Abs. 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen einer pädagogischen Unterstützungsleistung und einem stationären Aufenthalt bei Festlegung der Höhe des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers
- rewis.io
Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt der Betreuten mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 5 Abs. 3 S. 2; SGB VIII § 19
Abgrenzung zwischen einer pädagogischen Unterstützungsleistung und einem stationären Aufenthalt bei Festlegung der Höhe des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder sind vergütungsrechtlich einem ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 5 Abs 3
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleichzustellen ist. Der Betreute bewohnt eine eigene Mietwohnung. Die auch im Haus befindliche Betreuerwohnung gewährleistet Führung und Kontrolle, aber ...
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 08.06.2020 - 538 XVII 2045/18
- LG Leipzig, 07.12.2020 - 2 T 521/20
- BGH, 05.05.2021 - XII ZB 576/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1093
- FamRZ 2021, 1315
- Rpfleger 2021, 579
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.2020 - XII ZB 436/19
Zur Abgrenzung zwischen einer Heimunterbringung und einer ambulant betreuten …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 576/20
Dabei liegt der gesetzlichen Regelung - wie bereits § 5 Abs. 3 VBVG aF - die Vorstellung zugrunde, dass der Aufwand der rechtlichen Betreuung geringer ist, wenn der Betreute in einem Heim bzw. in einer ambulant betreuten Wohnform lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 436/19 - MDR 2021, 326 Rn. 9 mwN zu § 5 Abs. 3 VBVG aF) und dies eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale rechtfertigt.Da dem Gesetz die Vorstellung zugrunde liegt, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim bzw. in einer ambulant betreuten Wohnform lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 436/19 - MDR 2021, 326 Rn. 9 mwN zu § 5 Abs. 3 VBVG aF), ist für die Auslegung entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (…vgl. MünchKommBGB/Fröschle 8. Aufl. § 5 VBVG Rn. 33).
- BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16
Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - XII ZB 576/20
Dieser konnte die Rechtspflegerin dadurch (teilweise) abhelfen, dass sie im Abhilfebeschluss die Beschwerde zugelassen und die Sache sogleich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 7).
- LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23
Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform
Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).
- LG Münster, 27.02.2024 - 5 T 53/24
Stationäre Einrichtung; ambulant betreute Wohnform
Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).